Welche Leistungen von der Grundversicherung abgedeckt werden:
Gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen sind gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, Art. 46 und 50a) befugt, Leistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 9b) zu erbringen. Die Beratungen basierend auf den neuesten schulmedizinischen Erkenntnissen und Ernährungsrichtlinien.
Zu den medizinisch indizierten Leistungen gehören:
-> Das Verordnungsformular zur Ernährungsberatung finden sie im Dokumentendownload unten an dieser Seite.
Eine ärztliche Verordnung erlaubt dem Patienten bis zu sechs Sitzungen. Es ist möglich, einen Patienten zweimal Ernährungsberatung zu verordnen.
Verordnungsformular_ERB