In der Ernährungsberatung werden Sie und/oder Ihr Kind in der Umsetzung der Essempfehlungen bei Fehlernährung (Über- & Untergewicht, Mangelernährung) und verschiedenen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Zöliakie, Reizdarm, Milchzuckerunverträglichkeit) unterstützt. Im Beratungsgespräch wird Ihnen Hintergrundwissen vermittelt, Fragen werden beantwortet und gemeinsam erarbeiten wir Strategien für die praktische Umsetzung der Essempfehlungen im Alltag.
Leistungen welche von der Grundversicherung gedeckt werden:
Wenn Sie an einer der unten aufgeführten Krankheiten leiden, übernimmt Ihre Grundversicherung die Kosten der Beratung bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.
Zu den medizinisch indizierten Leistungen gehören:
Link: Verordnung zur Ernährungsberatung: siehe Dokumentendownload unten
Vorgehen bei Interesse zur Ernährungsberatung:
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Ernährungsberatung für Sie und/oder Ihr Kind sinnvoll ist.
Melden sie sich mit der Verordnung einer Ernährungstherapie an. Wir empfehlen dabei eine Stelle auszusuchen, welche Erfahrung mit Kindern hat.
Verordnungsformular_ERB